Nein, medizinisches Cannabis kann in Deutschland nur mit einem Rezept erworben werden. Dieses Rezept muss von einem zugelassenen Arzt ausgestellt werden, der die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz von Cannabis bestätigt hat. Die Apotheke am Amtsgericht in Oldenburg in Holstein stellt sicher, dass nur Patienten mit einem gültigen Rezept Zugang zu den Cannabis-Produkten haben.
Das Rezept muss vom behandelnden Arzt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausgestellt werden und kann nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung und Abwägung der Risiken und Nutzen der Cannabis-Therapie erfolgen. Erst nachdem das Rezept in der Apotheke eingereicht und geprüft wurde, wird das Cannabis freigegeben und zur Abholung bereitgestellt.
Sollten Sie noch kein Rezept haben und sich unsicher sein, ob Cannabis für Ihre Behandlung infrage kommt, können Sie sich gerne an Ihren Arzt wenden, um eine mögliche Verschreibung zu besprechen. Unsere Apotheke steht Ihnen für alle weiteren Informationen und bei Fragen zum Ablauf des Bestellprozesses gerne zur Verfügung.