Nein, medizinisches Cannabis kann in Deutschland nur mit einem Rezept erworben werden. Dieses Rezept muss von einem zugelassenen Arzt ausgestellt werden, der die medizinische Notwendigkeit für den Einsatz von Cannabis bestätigt hat. Die Apotheke am Amtsgericht in Oldenburg in Holstein stellt sicher, dass nur Patienten mit einem gültigen Rezept Zugang zu den Cannabis-Produkten haben. Das Rezept muss vom behandelnden Arzt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausgestellt werden und kann nach einer gründlichen ärztlichen Untersuchung und Abwägung der Risiken und Nutzen der Cannabis-Therapie erfolgen. Erst nachdem das Rezept in der Apotheke eingereicht und geprüft wurde, wird das Cannabis freigegeben und zur Abholung bereitgestellt. Sollten Sie noch kein Rezept haben und sich unsicher sein, ob Cannabis für Ihre Behandlung infrage kommt, können Sie sich gerne an Ihren Arzt wenden, um eine mögliche Verschreibung zu besprechen. Unsere Apotheke steht Ihnen für alle weiteren Informationen und bei Fragen zum Ablauf des Bestellprozesses gerne zur Verfügung.
Wie läuft der Bestellprozess für medizinisches Cannabis in der Apotheke am Amtsgericht in Oldenburg in Holstein ab?
Wenn Sie ein Rezept für medizinisches Cannabis erhalten haben, können Sie dieses in der Apotheke am Amtsgericht in Oldenburg in Holstein einlösen. Wir bieten Ihnen einen unkomplizierten Bestellprozess, damit Sie Ihre Medikation schnell und zuverlässig erhalten. Nach der Abgabe Ihres Rezepts, entweder persönlich in der Apotheke oder digital, prüfen wir dieses und informieren Sie über die Verfügbarkeit der Produkte. In unserer Apotheke bieten wir 150 unterschiedliche Sorten an, die in verschiedenen Darreichungsformen erhältlich sind. Ihre Bestellung wird dann innerhalb von 24 Stunden zur Abholung bereitgestellt. Beachten Sie bitte, dass die Bestellung in der Regel ab einer Menge von 5g möglich ist. Sobald Ihre Bestellung bereit ist, können Sie diese während unserer regulären Öffnungszeiten abholen. Unsere Apotheke am Amtsgericht in Oldenburg in Holstein sorgt für eine schnelle und diskrete Abwicklung und steht Ihnen bei allen Fragen zur Anwendung und Dosierung gerne zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um medizinisches Cannabis legal von meinem Arzt verschrieben zu bekommen?
Um medizinisches Cannabis verschrieben zu bekommen, muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen, bei der herkömmliche Therapieansätze nicht ausreichend helfen oder zu starke Nebenwirkungen verursachen. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob Cannabis als Behandlungsoption infrage kommt, basierend auf der medizinischen Notwendigkeit und der bisherigen Therapieerfahrung des Patienten. Typische Indikationen sind chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Epilepsie oder Nebenwirkungen von Chemotherapien. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Patient bereits andere Therapien ausprobiert hat, die jedoch nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Medizinisches Cannabis wird meist erst dann verordnet, wenn gängige Medikamente wie Schmerzmittel oder Antikonvulsiva keine ausreichende Wirkung gezeigt haben oder nicht vertragen wurden. Dabei wird individuell geprüft, ob eine Behandlung mit Cannabis sinnvoll ist und ob der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken überwiegt. Zusätzlich muss der Patient in der Lage sein, die Medikation verantwortungsvoll einzunehmen und die Anweisungen des Arztes genau zu befolgen. In manchen Fällen, insbesondere bei einer geplanten Kostenübernahme durch die Krankenkasse, kann ein ausführlicher Antrag erforderlich sein, in dem der Arzt die Notwendigkeit der Therapie begründet. Ohne Genehmigung der Krankenkasse müssen Patienten die Kosten für medizinisches Cannabis in der Regel selbst tragen.